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OG Wolnzach / Rohrbach

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Im Wolnzacher OT Eschelbach soll eine bestehende Hähnchenmastanlage von derzeit 50 000 Tieren
auf zukünftig  144 600 Tierplätze erweitert werden. Es gab und gibt viele Einwendungen seitens des Bundes Naturschutz, der Bevölkerung des Dorfes und des Marktes Wolnzach, die dem Landrat Wolf übergeben wurden.

Diese industrielle Tierhaltung steht nicht im Einklang mit § 2 des Tierschutzgesetzes. Sie ist nicht artgerecht. Die Hühnchen haben keinen Auslauf ins Freie, lernen nicht von den Glucken, können nicht in der Erde nach Insekten und Würmern suchen, im Sand baden, auf Stangen auffliegen und dort schlafen. Die Bildung einer Rangordnung ist bei der großen Anzahl nicht möglich. Schwache Tiere können sich nicht verstecken und werden häufig kannibalisiert. Das Mastfutter besteht zu einem erheblichen Anteil aus importiertem amerikanischem Gen-Soja, ist also ebenfalls nicht artgemäß. Es fehlt das beim Scharren zu findende tierische Eiweiß.
Eschelbach mit seinen etwa 300 Einwohnern ist gespalten. Ein Teil der Bürger profitiert von der Hähnchenmast, ein anderer Teil leidet unter ihren Folgen. Der antragstellende Landwirt betreibt ergänzend eine sehr große Biogasanlage. Beide Betriebe ziehen einen LKW- und Traktorenverkehr nach sich, für den die Infrastruktur nicht geschaffen ist. Das Dorf endet verkehrsmäßig in einer Sackstraße, an deren Ende der neue Stall gebaut werden soll. Die Bürger leiden also unter Lärm, Verkehrsgefahren und Geruchsbelästigung.

Ein erster Antrag auf Vergrößerung der bestehenden Anlage wurde schon 2012 eingereicht. Die betroffenen Orts- und Kreisgruppen des BN protestierten mit Einwendungen und Demonstrationen. Kurz vor dem öffentlichen Erörterungstermin wurde der Antrag zurückgezogen.
Allerdings wurde er in modifizierter Form Anfang 2016 erneut vorgelegt.

Bei der Anhörung im Juni 2016 in der Wolnzacher Volksfesthalle, in der die Argumente und Bedenken der Mastanlagengegner diskutiert und beantwortet werden sollten, blieben viele Fragen offen. Mit Hilfe von Spendengeldern holte sich die Ortsgruppe Wolnzach/Rohrbach Unterstützung durch einen Anwalt und einen Gutachter. Das Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit äußerte Bedenken und forderte ein Bioaerosolgutachten an. So gingen noch zahlreiche Argumente beim Landratsamt ein. Trotzdem erteilte das Landratsamt im Juli 2017 einen Genehmigungsbescheid und ordnete obendrein den sofortigen Vollzug an, so dass selbst eine Klage keine aufschiebende Wirkung hat.

Es läuft noch eine Petition im Bayerischen Landtag und diese wurde noch nicht beschieden. Die Ortsgruppe Wolnzach-Rohrbach gab dort persönlich im Februar 2017  8000 Unterschriften ab. Zwei Mitglieder des zuständigen Umweltausschusses kamen im April 2017 zu einem Ortstermin nach Eschelbach.

Die Marktgemeinde Wolnzach und auch der Bund Naturschutz klagen gegen diesen Bescheid. Da im August 2017 mit dem Bau begonnen wurde, reichte der Bund Naturschutz Ende September noch einen Eilantrag beim Verwaltungsgericht München ein, um damit den sofortigen Vollzug der Genehmigung anzufechten und damit die aufschiebende Wirkung der Hauptklage wiederherzustellen.

Der Bund Naturschutz rechnet sich vor Gericht gute Chancen aus. Trotzdem ist so eine Klage natürlich ein Kraftakt, er verlangt dem Verein zeitlich und finanziell viel ab. Unterstützen Sie uns dabei bitte durch eine Spende!

Mit welchen Argumenten will der BN die Genehmigung anfechten? Einige Beispiele:

  • Am geplanten Standort dürfen höchstens Gebäude errichtet werden, die landwirtschaftlich genutzt werden und daher privilegiert sind. Dazu ist bei der Tierhaltung die Bedingung, dass das Futter zum überwiegenden Teil auf eigenen Flächen erzeugt werden kann. Der Nachweis dieser Flächen wird vom BN als aus mehreren Gründen unhaltbar angefochten.
  • Die hier genehmigte Tierhaltung mit bis zu 21 Tieren pro Quadratmeter widerspricht dem Tierschutzgesetz. Dieses garantiert Tieren eine artgemäße Unterbringung. Wissenschaftler halten nur eine gut halb so hohe Besatzdichte für gerade noch artgerecht.
  • Die Vorschrift der Bauordnung, dass im Brandfall die Rettung der Tiere möglich sein muss, wird missachtet.
  • Die Berechnung der Geruchs- und Schadstoffbelastung im Antrag enthält grobe Fehler, die dazu führen, dass die berechneten Werte deutlich zu niedrig sind. Für die Umgebung, insbesondere Biotope und Anwohner, gibt es dadurch eine massive Belastung mit Stickstoffen, Ammoniak und Keimen, darunter die gefährlichen multiresistenten Keime, gegen die keine Antibiotika helfen. Die Belastung liegt teils deutlich über den Grenzwerten.
  • In unmittelbarer Umgebung befinden sich mehrere gesetzlich geschützte Biotope, darunter ein Wald- und Quellbiotop mit zahlreichen gefährdeten Pflanzen- und Tierarten.

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